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Informationen zum Besteller­prinzip

Besteller­prinzip

Das Bestellerprinzip ist seit 1. Juli 2023 in Kraft. Es regelt die Provisionsvereinbarung für MaklerInnen im Bereich der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum.
Es gilt, dass die Partei die Vermittlungsprovision bezahlt, die den Makler beauftragt hat.
Das Bestellerprinzip gilt nicht bei der Vermittlung von Mietverträgen für Büros oder Geschäftsräume und generell nicht für Kaufverträge.